Erben
Alles rund um Nachlassregelung, Erbteilung, Willensvollstreckung, den Verkauf von Nachlassgütern, Erbstreitigkeiten und Konfliktlösung
Mit dem Verlust eines geliebten Menschen werden Sie nicht nur mit emotionalen, sondern auch mit finanziellen Themen konfrontiert. Bald stellen Sie fest, dass Erben mit bürokratischem Aufwand verbunden ist und sich viele rechtliche und organisatorische Fragen stellen. Wir bringen für Sie und mit Ihnen Ordnung in die vielfältigen Themen der Nachlassregelung.
Wir berücksichtigen dabei alle erbrechtlichen Besonderheiten, die familiären Dynamiken und steuerliche Aspekte – damit Sie den Nachlass fair, effizient und ohne unnötige Belastung abwickeln können. Wir beraten Einzelpersonen ebenso wie Erbengemeinschaften und übernehmen auf Wunsch auch sämtliche Aufgaben bis zur erfolgten Erbteilung.
Für aktuelle Nachlassangelegenheiten bieten wir ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch an. Es dient dazu, die Ausgangslage zu erfassen und zu prüfen, ob und wie wir Sie konkret unterstützen können. Bitte beachten Sie: Dieses Angebot gilt ausschliesslich für laufende Erbfälle – nicht für allgemeine Erbschaftsberatungen oder vorausschauende Planungen.
Als testamentarisch eingesetzte Willensvollstrecker betreuen wir die uns anvertrauten Nachlassangelegenheiten transparent und fokussiert.
Themenfelder
- Willensvollstreckermandate
- Erstellung rechtssicherer Erbteilungsverträge
- Verwaltung und Aufteilung von Erbschaften
- Begleitung beim Verkauf von Nachlassgütern und Immobilien
- Klärung lebzeitiger Schenkungen und Erbvorbezüge
- Begleitung und Moderation innerfamiliärer Lösungen
- Vermeidung und Klärung von Erbstreitigkeiten
- Vertretung einzelner Erben innerhalb von Erbengemeinschaften
- Vertretung von Gesamterbengemeinschaften
- Internationale Vertretung bei schweizerischen Erbschaften
Hintergrundwissen
Wie funktioniert eine Erbteilung?
Wenn es um die Erbteilung geht, zeigt sich immer wieder, dass in den Köpfen der Leute teilweise unrichtige Vorstellungen bestehen. Dies ist auch nicht verwunderlich, sind die Abläufe und Zuständigkeiten bei einem Todesfall je nach Kanton doch ziemlich verschieden.
In gewissen Kantonen gibt es Erbschaftsämter, die als zentrale Anlaufstellen für die Erben dienen. In anderen Kantonen sind staatliche oder private Notariate für die Behandlung von Erbfällen zuständig. In wieder anderen Kantonen sind die erbrechtlichen Zuständigkeiten bei den Gerichtsbehörden angesiedelt. Gleich bleibt jedoch, dass die Erbteilung stets Sache der Erben ist und nicht durch einen behördlichen Akt erfolgt. Es gilt der Grundsatz der freien privaten Erbteilung.
Doch wie läuft eine Erbteilung ab? Lesen Sie dazu die folgenden Beiträge.