Unternehmensnachfolge
Alles rund um Übergabekonzepte, Unternehmensbewertung, Pflichtteilregelung, Vertragsgestaltung und Nachfolgeplanung
Wir wissen, wie viel Herzblut in einem Unternehmen steckt – und wie wichtig es ist, die Zukunft auf stabile Beine zu stellen. Daher ist es ist nie zu früh, die Unternehmensnachfolge zu planen.
Dabei geht es nicht nur darum, Werte zu bewahren, sondern auch Ihre Vision für die Zukunft Ihres Unternehmens abzusichern. Ob familieninterne Übergabe, Verkauf oder andere Nachfolgemodelle – wir begleiten Sie Schritt für Schritt und sorgen dafür, dass Ihre Nachfolge rechtlich, steuerlich und menschlich gelingt.
Dabei arbeiten wir eng mit bewährten Netzwerkpartnern zusammen – etwa aus Steuerberatung, Treuhand oder Unternehmensbewertung. So stellen wir sicher, dass Ihre Nachfolge in allen Belangen tragfähig geregelt ist.
Themenfelder
- Strategische Beratung zur Nachfolgeplanung
- Absicherung und Bewertung des Unternehmensvermögens
- Entwicklung erbrechtlicher Lösungen (inkl. Pflichtteilsproblematik)
- Regelung von Pflichtteilrechten
- Begleitung bei Vertragsgestaltungen (Kauf, Schenkung, Übergabevertrag)
- Organisation und Begleitung des Übergabeprozesses
- Vermittlung bei innerfamiliären oder gesellschaftsrechtlichen Konflikten
- Enge Abstimmung mit Netzwerkpartnern aus Recht, Steuern und Wirtschaft
Hintergrundwissen
Die Tücken der Ausgleichungspflicht – eine kurze Geschichte
Herr Meister war ein Vollblutunternehmer. Während Jahren investierte er viel Zeit und Energie in den Aufbau seiner Handelsfirma. Sehr zur Freude von Herrn Meister entwickelte sich das Unternehmen prächtig und Umsatz und Mitarbeiterbestand wuchsen und wuchsen.
Als Herr Meier merkte, dass seine Kräfte langsam nachliessen und er sich gerne auch einmal anderen Dingen widmen möchte, stellte er sich die Frage nach seiner Nachfolge. Herr Meister hatte drei Kinder, von denen zwei bereits in jungen Jahren ins Unternehmen eingestiegen waren. So war es für ihn klar, dass er diesen beiden seine Firma überschreiben möchte. Glücklicherweise hatte er die Einzelfirma schon vor Jahren in eine AG umgewandelt, was die Nachfolgeregelung wesentlich vereinfachte und ihm ermöglicht hatte, ein schönes Alterskapital in der Pensionskasse aufzubauen. So ging er nun hin und übertrug die Firmenanteile zu einem «symbolischen Preis» auf seine beiden Kinder. Sie wollten das ganze unbürokratisch handhaben und verzichteten daher auf einen schriftlichen Kaufvertrag.
Die Jahre vergingen und Herr Meister frönte ausgiebig seinen Hobbies und genoss sein Leben als Rentner. Als er dann schliesslich starb, hinterliess er nur noch ein bescheidenes Vermögen. So sahen sich die beiden Kinder, die das Unternehmen übernommen hatten, auf einmal mit einer grossen Ausgleichungsforderung des nicht ins Unternehmen eingestiegenen Sohnes konfrontiert. Von gemischter Schenkung war da die Rede, von Ausgleichungswert per Todestag, von Pflichtteilsverletzung gar. Das Ende der Geschichte ist noch nicht absehbar, der Streit wird mittlerweile seit mehreren Jahren vor Gericht ausgetragen.
Herr Meister dürfte sich angesichts dieser Entwicklung schon mehrfach im Grab umgedreht haben.